Warum ist 1 ECTS in Österreich nur 25 Arbeitsstunden und nicht 30?
Bekanntermaßen sagt unser - das österreichische - PH-Gesetz 2005 aus, dass ein ECTS-Punkt nur 25 Arbeitsstunden sind. (Vgl dazu
das PH-Gesetz 2005 § 42 Abs 6.
In Deutschland und Ungarn wurde der von der EU vorgegebene Rahmen, der von 25 bis 30 Arbeitsstunden
für einen ECTS-Punkt ausgeht, nach oben hin ausgeschöpft: Dort bedeutet also 1 ECTS-Punkt für die Studierenden 30 Arbeitsstunden.
Weitere Links dazu
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31987D0327:DE:HTML
ECTS-Leitfaden und weitere Links
http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_de.pdf, va. Fußnote 13
Folgende Grafiken wurden dem Anhang 5 dieser Quelle entnommen:
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