Warum ist 1 ECTS in Österreich nur 25 Arbeitsstunden und nicht 30?

Bekanntermaßen sagt unser - das österreichische - PH-Gesetz 2005 aus, dass ein ECTS-Punkt nur 25 Arbeitsstunden sind. (Vgl dazu das PH-Gesetz 2005 § 42 Abs 6.
In Deutschland und Ungarn wurde der von der EU vorgegebene Rahmen, der von 25 bis 30 Arbeitsstunden für einen ECTS-Punkt ausgeht, nach oben hin ausgeschöpft: Dort bedeutet also 1 ECTS-Punkt für die Studierenden 30 Arbeitsstunden.
Weitere Links dazu http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31987D0327:DE:HTML
ECTS-Leitfaden und weitere Links http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_de.pdf, va. Fußnote 13
Folgende Grafiken wurden dem Anhang 5 dieser Quelle entnommen:
http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_de.pdf
http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_de.pdf .